Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Alpenstadt City&Trail

§1 Anwendungsbereich – Geltungsbereich 

(1) Veranstalter des Alpenstadt City&Trail-Lauf Bad Reichenhall ist der TSV Bad Reichenhall 1862 e.V. mit Sitz in der Reichenbachstr. 15b, 83435 Bad Reichenhall. 

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom Veranstalter durchgeführte Laufveranstaltung „Alpenstadt City&Trail-Lauf“. Sie regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen, inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronische Form ohne Signatur) oder in Schriftform bekanntgegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung. 


§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen 

(1) Startberechtigt sind alle Personen, wie in der Ausschreibung definiert. Für die Teilnahme am Kinderlauf ist ein Mindestalter von 6 Jahren, für den Citytrail und 10 km-Lauf ein Mindestalter von 12 Jahren und für die Teilnahme am Hochstaufen-Trailrun ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Alle Teilnehmer müssen über einen der Veranstaltung angemessenen Trainingszustand verfügen. Mit der Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluß der Veranstalter, deren Vertreter, der Stadt Bad Reichenhall, des Freistaates Bayern und der Sponsoren an.

(2) Die Verwendung von Sportgeräten (Nordic-Walking-Stöcke, o.ä.) ist nur beim 5,5 km Citytrail zugelassen.

(2.1) Beim Hochstaufen-Trail sind Trailrunning-Stöcke erlaubt. Zusätzlich sind folgende Ausrüstungsgegenstände verpflichtend vorgeschrieben: 

Trailrunningschuhe bzw. Approach-Schuhe, Rettungsdecke, Regen

jacke, Faltbecher/Flask/o.ä., Mobiltelefon

(2.2) Stöcke dürfen während des Rennens weder aufgenommen noch abgelegt werden. Wer mit Stöcken startet, muss diese durchgängig mitführen. Wer ohne Stöcke startet, darf auf der Strecke keine aufnehmen.

(3) Hilfe von außen, durch Dritte, ist nur im Umkreis von 30m um die offiziellen Verpflegungsstellen erlaubt.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 

(4) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Ebenso können von den Streckenposten Läufer aus dem Rennen genommen werden, deren Leib oder Leben gefährdet ist. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. 

(5) Es sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen COVID-Regel einzuhalten. Dies entbindet die Teilnehmenden nicht von der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme.


§3 Anmeldung

Zahlungsbedingungen, Rückerstattung

(1) Die Ausschreibung des Alpenstadt City&Trail-Lauf inklusive der Teilnahmebedingungen wird vom Veranstalter in angemessenem Zeitraum vor der Veranstaltung im Internet veröffentlicht. 

(2) Eine Anmeldung ist nur online oder persönlich (Nachmeldung am Veranstaltungstag) möglich. Es ist pro Teilnehmer nur eine Meldung zulässig. 

(3) Alle Personen, die sich selbst oder andere Läufer für den Alpenstadt City&Trail-Lauf anmelden, sind dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen. 

(4) Für eine Mannschaftswertung muss ein Team aus mindestens 5 Läufer/innen bestehen. Hiervon kommen die 5 schnellsten Läufer/innen in die Wertung.

(5) Der Veranstalter beauftragt die Firma time2win GmbH mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs. Diese stellt dazu ihr Internet-Portal zur Verfügung. Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch die time2win GmbH eine digitale Bestellbestätigung erstellt und dem Teilnehmer per Email zugesandt. 

(6) Die Firma time2win GmbH übernimmt im Namen des Veranstalters den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet die Beträge automatisch den Teilnehmern zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung und dem somit geschlossenen Vertrag als erteilt. 

(7) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt dem Veranstalter vorher seine Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Für eine Ummeldung auf eine andere Distanz kann vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

(8) Wird dem Teilnehmer von einem Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung bzw. der Startnummer der Teilnehmerbeitrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet, wenn er unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Das Gleiche gilt bei einem gleichartig begründeten Nichtantritt, wenn dies vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage der schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes geschieht. 

(9) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, erfolgt keine Erstattung. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen usw.) (vgl. § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder behördlichen Anweisungen vor. 


§4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. 

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. 

(3.1) Es wird hier nochmals explizit auf die Eigenverantwortung der Teilnehmer beim Hochstaufen-Trailrun hingewiesen. Die Strecke führt durch alpines Gelände und ist nicht gesichert. Alpine Erfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit sind die Grundvoraussetzungen. Die markierten Steige und Wege dürfen nicht verlassen werden.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 

(5) Versicherungsschutz: Es handelt sich um eine Outdoor-Veranstaltung bei der ein Unfall- und Verletzungsrisiko für die Teilnehmer besteht. Für teilnehmende Mitglieder von Vereinen/Verbänden des Bayerischen Landessportverbandes besteht Versicherungsschutz gemäß dem Merkblatt „Die Sportversicherung“. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für teilnehmende Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung des BLSV. Eine Haftung für Sachschäden oder für Diebstähle ist ausgeschlossen. Es gilt die StVO.

§ 5 Datenschutz

(1) a) Von jedem Teilnehmer werden folgende Daten erhoben und gespeichert:

 # Vor- und Nachname

 # Verein

 # Geschlecht

 # Geburtsdatum und Jahrgang

 # Emailadresse

Jedem Teilnehmer wird eine Startnummer zugeteilt, die zu den Teilnehmerdaten hinzugespeichert wird. Der TSV Bad Reichenhall erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Durchführung der Sportveranstaltung und zur Information der Teilnehmer über die Sportveranstaltung.

Teilnehmerlisten werden im Internet und ggf. über die örtliche Presse veröffentlicht. Die Kontaktdaten der Anmeldung dürfen vom Veranstalter gespeichert und für Infozwecke (Newsletter) verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Teilnehmer kann der Speicherung und Verwendung seiner Daten für den Newsletter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. per Telefax oder per E-Mail) erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname, und – soweit bekannt – Ihre Startnummer an.

b) Für die Anmeldung und die Zahlungsabwicklung arbeitet der TSV Bad Reichenhall mit der time2win GmbH, Unterhaidach 9, A-4693 Desselbrunn zusammen. Die time2win GmbH erbringt eigene Dienstleistungen, für die ausschließlich die Datenschutzerklärung der time2win GmbH gilt.

(2) Foto-und Filmaufnahmen

Der Alpenstadt City&Trail-Lauf wird durch Foto-und Filmaufnahmen an der Strecke und im Zieleinlauf dokumentiert. Die Verwendung von Fotoaufnahmen findet im Internet auf der jeweiligen Veranstaltungsseite statt und ausgewähltes Bildmaterial der Veranstaltung wird für die Impressionen, Presseberichte und in sozialen Medien in Web-Auflösung verwendet. Es erfolgt keinerlei sonstige Weitergabe von Foto-und Filmaufnahmen an Dritte.

Der Teilnehmer kann der Speicherung, Nutzung und Verbreitung der von ihm gefertigten Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Erfolgt der Widerspruch vor Beginn des Alpenstadt City&Trail-Laufs wird der TSV Bad Reichenhall alle Aufnahmen des Teilnehmers unmittelbar nach Ende der Veranstaltung löschen. Der Widerspruch kann schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. per Telefax oder per E-Mail) erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und – soweit bekannt – Ihre Startnummer an.

(3) Ergebnislisten

a) Zu den Anmeldedaten wird nach Zieleinlauf auch die Zeit gespeichert, die der Teilnehmer für die Strecke benötigt hat. Die Zeitmessung erfolgt durch die time2win GmbH, Unterhaidach 9, A-4693 Desselbrunn. Die time2win GmbH erbringt eigene Dienstleistungen, für die ausschließlich die Datenschutzerklärung der time2win GmbH gilt.

b) Ergebnislisten werden vom TSV Bad Reichenhall und/oder von der time2win GmbH im Internet und ggf. in der lokalen Presse veröffentlicht.


§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten

(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter die Firma time2win GmbH. Die zur Zeitmessung ausgegebenen Zeitnahme-Chips werden vor der Ausgabe an die Teilnehmer auf Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen. 

(2) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer muss auf der Vorderseite des Läufers sichtbar angebracht werden. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig. 

(3) Das Wettkampfkomitee behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen herausstellen. 


§ 7 Salvatorische Klausel

(1) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken. 


Stand Januar 2023